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Begründetheit im Verwaltungsprozessrecht
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Aufgaben:
1.) Was steht direkt am Anfang der Ausführungen zur Begründetheit?
2.) Das Urteil soll das Wesentliche hervorheben! Wie hilft Ihnen das sog. "Echo – Prinzip" dabei, herauszufinden, was wesentlich ist?
Lösungen:
1.) Am Anfang der Ausführungen zur Begründetheit steht die genaue Bezeichnung der jeweils einschlägigen Ermächtigungsgrundlage.
Dabei sollte auch der gesetzliche Tatbestand wörtlich zitiert werden, um dem Leser des Urteils das Verständnis für die nun folgende Subsumtion zu erleichtern.
2.) Das "Echo – Prinzip" besagt, dass sich alles, was von den Parteien in den Schriftsätzen bzw. vom Aufgabensteller an wesentlichen Fakten in den Sachverhalt gebracht wurde, auch in den Entscheidungsgründen wieder finden muss.
An den so vorgetragenen wesentlichen Fakten können Sie sich daher orientieren!
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