|
Eidesstattliche Versicherung
|
Aufgaben:
1.) Nennen Sie die Voraussetzungen der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
2.) Wie oft muss der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgeben?
3.) Wer ist für den Erlass und wer für die Vollstreckung des Haftbefehls zuständig?
4.) Wie lange darf die Haft dauern?
Lösungen:
1.) Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung ( Titel, Klausel, Zustellung, Keine Vollstreckungshindernisse, Antrag) Die Pfändung hat nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt oder dies steht zu erwarten oder der Schuldner hat die Wohnung nicht geöffnet.
2.) Alle drei Jahre, es sei denn der Schuldner hat später Vermögen erworben oder ein früheres Arbeitsverhältnis aufgelöst.
3.) Für den Erlass ist der Richter zuständig, für die Vollstreckung der Gerichtsvollzieher.
4.) 6 Monate.
|
< zurück |
weiter > |
zurück zur Startseite
|
|
|
|
|