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Vorläufiger Insolvenzverwalter



Aufgaben:

1.) Erläutern Sie die Pflichten eines vorläufigen Insolvenzverwalters, dem keine einzelnen Pflichten übertragen wurden.

2.) Erläutern Sie die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt.

3.) Kann dieser Masseverbindlichkeiten begründen und welche Problematik ergibt sich dabei regelmäßig?



Lösungen:

1.) Ein vorläufiger Insolvenzverwalter, dem vom Gericht keine zusätzlichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, beschränkt sich auf die Prüfung des Insolvenzgrundes, der Massedeckung und der Prüfung der Fortführungsaussicht des Unternehmens. Er muss die Vermögensmasse aufzeichnen und eine Inventarisierung vornehmen.

2.) Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt hat eine beaufsichtigende, sichernde und kontrollierende Funktion bezüglich des Schuldnervermögens.

3.) Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO kann nur der „starke“ Insolvenzverwalter Masseverbindlichkeiten begründen. Er möchte allerdings das Unternehmen weiterführen und die Lieferanten zur Weiterleistung auffordern. Diese werden sich allerdings weigern zu liefern, da sie ihre Gegenleistung nur zur Insolvenztabelle anmelden können und daher meist nur eine niedrige Quote erlangen werden. Würden hingegen die Gegenleistungen zur Masseverbindlichkeit gehören, würden sie vorweg gezahlt werden. Daher fällt es einem „schwachen“ Insolvenzverwalter regelmäßig schwer, die Lieferanten zu weiteren Lieferungen zu bewegen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hingegen steht im Konflikt zwischen der Pflicht der Unternehmensfortführung und der Gefahr, für diese Verbindlichkeiten persönlich haften zu müssen, da er vorweg Insolvenzforderungen aus der Masse bezahlt hat.




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