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Einfluss von Insolvenzverfahren auf Verträge des Schuldners



Aufgaben:

1.) Wie wirkt sich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Verträge des Schuldners aus?

2.) Nach welchen Maßstäben wird das Vermögen auf die Gläubiger verteilt?



Lösungen:

1.) Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht dem Insolvenzverwalter ein Wahlrecht in Bezug auf laufende Verträge zu, §§ 103, 105, 107 InsO. Mit Ausnahme der in §108 InsO genannten Dauerschuldverhältnisse erlöschen die gegenseitigen Verträge, wenn sie nicht von dem Insolvenzverwalter fortgeführt werden. Dauerschuldverhältnisse hingegen bestehen grundsätzlich auch nach Eröffnung des Verfahrens mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort.

2.) Bevor aus der Insolvenzmasse Gelder an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttete werden, müssen die Kosten des Insolvenzverfahrens, sowie die Massegläubiger und die zur Absonderung berechtigten Gläubiger befriedigt werden.
Danach wird für jeden Gläubiger entsprechend seiner Forderung sein Anteil an der Insolvenzmasse berechnet (Quote). Nach dieser Quote wird die freie Insolvenzmasse dann an die Gläubiger verteilt.




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