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      | Rücktrittsrecht beim Kaufvertrag
 
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      | Aufgaben: 
 1.)	Was ist grundsätzlich zu beachten, wenn der Käufer wegen eines Mangels vom Kaufvertrag zurücktreten will?
 
 2.)	Nennen Sie die Voraussetzungen eines Rücktrittsrechts wegen eines behebbaren Mangels im Überblick!
 
 
 
 Lösungen:
 
 1.)	Im Rahmen des in § 437 Nr. 2 BGB geregelten Rücktrittsrechts wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache ist zwischen einem Rücktritt wegen eines behebbaren Mangels (§§ 437 Nr. 2, 1. Alt., 323 I, 346 I BGB) und einem Rücktritt wegen eines unbehebbaren Mangels (§§ 437 Nr. 2, 1. Alt., 326 V, 346 I BGB) zu unterscheiden.
 
 2.)	Ein Rücktrittsrecht wegen eines behebbaren Mangels aus §§ 437 Nr. 2, 1. Alt., 323 I, 346 I BGB hat folgende Voraussetzungen:
 1. Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages
 2. Sachmangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs (§ 434) oder Rechtsmangel (§ 435)
 3. Fristsetzung zur Nacherfüllung und erfolgloser Fristablauf
 4. Fristsetzung ausnahmsweise entbehrlich gemäß § 323 II
 a. ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung (Nr. 1)
 b. Fixgeschäft (Nr. 2)
 c. Vorliegen besonderer Umstände (Nr. 3)
 5. Rücktrittserklärung (§ 349)
 6. Erheblichkeit der Pflichtverletzung (§ 323 V S. 2).
 
 
 
 
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