|
Unterscheidung von Erblasser-, Erbfall-, Erbverwaltungsschulden
|
Aufgaben:
1.) Was versteht man unter Erblasserschulden?
2.) Was versteht man unter Erbfallschulden?
3.) Was versteht man unter Erbverwaltungsschulden?
4.) Was sind Nachlasserbenschulden?
5.) Wie haftet der Erbe? Ist eine Haftungsbeschränkung möglich?
Lösungen:
1.) Erblasserschulden sind die vom Erblasser herrührenden Schulden (bspw. vertragliche Verpflichtungen).
2.) Erbfallschulden sind Schulden, die erst mit dem Erbfall entstehen (bspw. Vermächtnis):
3.) Erbverwaltungsschulden sind Schulden, die nach dem Erbfall im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung entstehen:
4.) Nachlasserbenschulden sind Schulden, die zugleich Nachlass- und Eigenschulden sind.
5.) Die Haftung des Erben ist zunächst unbeschränkt. Das Gesetz sieht aber vor, dass der Erbe durch bestimmte Maßnahmen seine Haftung auf den Nachlass beschränken kann. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
· Nachlassverwaltung
· Nachlasskonkurs
· Nachlassvergleichsverfahren
· Beachte auch die Einreden des Erben
· Dürftigkeitseinrede
· Erschöpfungseinrede
· Dreimonatseinrede
· Einrede des Aufgebotsverfahrens
|
< zurück |
weiter > |
zurück zur Startseite
|
|
|
|
|