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Fehlerhafte Vertragsgrundlage bei Gesellschaften



Aufgaben:

1.) Unter welchen Voraussetzungen greift die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft?

2.) Welche Rechtsfolgen treten bei einer fehlerhaften Gesellschaft ein?



Lösungen:

1.) Voraussetzungen der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft:
a) Vorliegen eines fehlerhaften Gesellschaftervertrages
b) Die Gesellschaft muss in Vollzug gesetzt sein
c) Keine entgegenstehende Belange der Allgemeinheit oder einzelner schutzwürdiger Personen (z.B.: Verfolgung eines gesetzes- oder sittenwidrigen Zwecks oder Beteiligung eines Nichtvollgeschäftsfähigen an der Gesellschaft)

2.) Die Gesellschaft gilt für die Vergangenheit sowohl bezüglich des Innen- als auch des Außenverhältnisses als wirksam. Für die Zukunft ist die Gesellschaft aber vernichtbar.




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