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Handlungsvollmacht und Vertretungsmacht
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Aufgaben:
1.) Beschreiben Sie den Begriff der Handlungsvollmacht!
2.) Durch wen erfolgt die Erteilung der Handlungsvollmacht?
3.) Welchen Umfang hat die Handlungsvollmacht?
4.) Wie erfolgt das Erlöschen der Handlungsvollmacht?
Lösungen:
1.) Definition der Handlungsvollmacht
Handlungsvollmacht ist eine Vollmacht zum Betrieb eines Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten, zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften oder zur Vornahme einzelner zu einem Handelsgewerbe gehöriger Geschäfte, die nicht Prokura (§§ 48 - 53 HGB) ist (§ 54 I HGB).
2.) Erteilung der Handlungsvollmacht
1. Art und Weise (§§ 167, 171 BGB)
Auf jede nach §§ 167, 171 BGB zulässige Weise möglich (auch stillschweigend, durch Duldung oder Setzen eines Rechtscheins).
2. Berechtigung zur Erteilung der Handlungsvollmacht
Jeder Kaufmann kann Handlungsvollmacht erteilen. Anders als bei Prokura können auch Prokuristen oder sonstige Bevollmächtigte eines Handlungsvollmacht erteilen.
3. Adressat der Handlungsvollmacht
Handlungsbevollmächtigter kann jede natürliche Person sein.
3.) Umfang der Handlungsvollmacht
1. Umfang nicht gesetzlich normiert
Anders als bei der Prokura ist der Umfang nicht gesetzlich festgelegt. Der Geschäftsinhaber kann ihn frei bestimmen. Er kann weitergehen als bei einer Prokura.
2. § 54 III HGB
Andere Beschränkungen der Handlungsvollmacht als nach § 54 II HGB braucht ein Dritter nur dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er sie kannte oder kennen musste (§ 54 III HGB).
4.) Erlöschen der Handlungsvollmacht
Die Handlungsvollmacht erlischt nach §§ 168 ff. BGB.
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