Rechtswirt/in (FSH) - Voraussetzungen
Abitur, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichem Bezug sind als reguläre Zugangsvoraussetzungen notwendig. Bei besonderen rechtlichen Vorkenntnissen kann auf Antrag eine Sonderzulassung erteilt werden.
Ansonsten besteht auch die Möglichkeit einer Sonderzulassung über ein sog. Probestudium mit zusätzlichen Einführungsmodulen zum Recht.
Daneben kann durch die vorherige Teilnahme an unserem dreisemestrigem Grundlagenstudium "Rechtsreferent/in jur. (FSH)" die Zulassung ermöglicht werden.
Für Teilnehmer mit rechtlichen Basis-Vorkenntnissen wie z.B. ReNo-Fachwirte (neue Bezeichnung für die frühere Kammerweiterbildung zur Vertiefung der Berufsausbildung) kann eine Verkürzung der Studiendauer um ein Semester in Betracht kommen.
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