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Pfändungsbeschluss



Aufgaben:

1.) Welche Teile des Arbeitseinkommens sind unpfändbar? Nennen Sie drei Beispiele.

2.) Wer muss den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens errechnen?

3.) Sind Renten pfändbar?

4.) Was kann ein Schuldner tun dessen Konto gepfändet wurde, auf welches sein Gehalt gezahlt wird?



Lösungen:

1.) Die unpfändbaren Bezüge ergeben sich aus § 850 a ZPO. Es sind:
· Überstundenvergütung zur Hälfte
· Urlaubsgeld
· Aufwandsentschädigungen und Auslösen
· Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des Monatsgehalts, höchstens bis 500 €
· Heirats- und Geburtsbeihilfen
· Sonstige soziale Zulagen

2.) Der Drittschuldner

3.) Renten sind nach § 850 b ZPO bedingt pfändbar

4.) Er kann beim Vollstreckungsgericht einen Antrag nach § 850 k ZPO auf Freigabe des unpfändbaren Teils stellen.




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