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Haftung von Gläubigern und Organe (Quotenschaden)



Aufgaben:

1.) Erklären sie den Begriff „Quotenschaden“.

2.) Was versteht man unter einer Kaduzierung von Geschäftsanteilen? Welche Möglichkeiten stehen dem Insolvenzverwalter zu ?



Lösungen:

1.) Unter dem Quotenschaden versteht man den Schaden, der dadurch entsteht, dass die Organe einer juristischen Person den Antrag, das Insolvenzverfahren zu eröffnen, verspätet stellen, wodurch die Haftungsquote verringert wird. Diesen Schaden bekommen sog. „Altgläubiger“ im Zuge der Organhaftung ersetzt. Sog. Neugläubiger hingegen bekommen im Zuge der Organhaftung ihren vollen Schaden ersetzt.

2.) Unter der Kaduzierung von Geschäftsanteilen versteht man die Einziehung der noch nicht gezahlten Gesellschafteranteile durch die Gesellschaft. Auch dem Insolvenzverwalter steht diese Möglichkeit offen. Er kann somit bei offenstehenden Geschäftseinlagen der Gesellschafter diese einfordern. Kann der Gesellschafter die Einlage nicht erbringen, so kann der Insolvenzverwalter alle übrigen Gesellschafter in Ausfallhaftung nehmen. Darüber hinaus kann ein gegebenenfalls ein Rechtsvorgänger des ausfallenden Gesellschafters in Anspruch genommen werden.



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