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Sanierungswege im Insolvenzverfahren



Aufgaben:

1.) Was versteht man unter einer „übertragenden Sanierung“?

2.) Was versteht man unter der Sanierung durch einen Insolvenzplan?

3.) Warum ist davon abzuraten, ein Unternehmen im vorläufigen Insolvenzverfahren zu erwerben?

4.) Wann liegt ein Regelinsolvenzverfahren vor?



Lösungen:

1.) Bei einer übertragenden Sanierung werden die betrieblichen Vermögensgegenstände auf eine neue Gesellschaft übertragen, welche den Geschäftsbetrieb weiter führt.

2.) Bei einer Sanierung durch einen Insolvenzplan bleibt das Unternehmen selbst vorhanden, es durchläuft das Insolvenzverfahren und wird entschuldet.

3.) Ein Erwerb im vorläufigen Insolvenzverfahren birgt erhebliche Gefahren für den Erwerber. Insbesondere hat der Erwerber gemäß § 25 HGB, wenn er die bisherige Firma fortführt, für alle Verbindlichkeiten des früheren Inhabers einzustehen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist § 25 HGB nach Rechtssprechung des BHG nicht mehr anwendbar, so dass das Risiko der Haftungsübernahme nicht besteht.

4.) Um ein Regelinsolvenzverfahren handelt es sich immer dann, wenn der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.





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