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Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus §§ 280 I, III, 281 I 1 BGB



Aufgaben:

1.) Nennen Sie die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs nach §§ 280 I, III i.V.m. 281 I 1 BGB im Überblick!

2.) Welches frühere gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtsinstitut wird durch diese Regelungen kodifiziert?



Lösungen:

1.) Ein Schadensersatzanspruch gemäß §§ 280 I, III, 281 I 1 BGB hat folgende Voraussetzungen:

- Bestehen eines einseitigen oder gegenseitigen Schuldverhältnisses
- Leistung wird nicht wie geschuldet erbracht
- Fristsetzung und erfolgloser Fristablauf, es sei denn: Fristsetzung ausnahmsweise entbehrlich
- Vertretenmüssen seitens des Schuldners
- Eintritt eines Schadens beim Gläubiger aufgrund der Pflichtverletzung.

2.) In den §§ 280 I, III, 281 I 1 BGB ist das früher gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung nunmehr gesetzlich geregelt.




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